Das Thema Thailand Visum beschäftigt viele Besucher vor einer Reise ins Land des Lächelns. Seien es die Einreisebestimmungen, die Dauer eines Visums oder die Beantragung eines Visums für Thailand. Hier werde ich dir alle Infos zum Thailand Visum geben, die aus meinen eigenen Erfahrungen und den offiziellen Informationen der thailändischen Botschaft und den thailändischen Konsulaten stammen.
Thailand Einreise & Visum – alle wichtigen Infos für deine Reise
Es gibt unglaublich viele Seiten im Internet, die dir Informationen zum Thailand Visum anbieten. Viele davon sind oft veraltet oder total unübersichtlich. Da sich die Visaregelungen für Thailand jedoch oft ändern, werden wir den Artikel so aktuell wie möglich halten. Den aktuellen Stand unserer Recherche zum Thailand Visum erfährst du immer am Ende des Artikels.
1. Einreise ohne Visum nach Thailand
Wenn du zum ersten Mal nach Thailand fliegst oder nur für ein paar Wochen Urlaub in Thailand machst, dann brauchst du dich grundsätzlich nicht um ein Visum kümmern. Oft wird hier von einem Visa on Arrival gesprochen, was aber falsch ist.
Als Inhaber eines Reisepasses aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bekommst du einen sogenannten Exempt Stamp, was grundsätzlich bedeutet, dass du kein Visum benötigst. Du bekommst einfach einen Stempel in deinen Reisepass, der dir einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen in Thailand erlaubt. Diesen bekommst du an den Passkontrolle-Schaltern bei der Einreise am Flughafen oder auch bei den Grenzübergängen der Nachbarländer.
Sowohl bei der Einreise ohne Visum, als auch bei den anderen Visa-Arten musst du bei jeder Einreise eine sogenannte Arrival und Departure Card ausfüllen und sie bei der Grenzkontrolle vorzeigen. Die Departure Card erhältst du zurück. Bewahre sie während deines Thailand-Aufenthaltes unbedingt sicher auf, da du andernfalls einen Verlust beim Immigration Office melden musst!
Hinweis: Oft findest du im Internet noch falsche Informationen, die besagen, dass du als Deutscher bei der Einreise über Land nur 14 Tage Aufenthalt bekommst. Diese Informationen sind aber veraltet und seit etwa August 2014 bekommst du auch bei der Einreise über Land einen Stempel für 30 Tage Aufenthalt in deinen Reisepass.
Achtung: Solltest du eine Reise durch Südostasien und nicht nur einen Urlaub in Thailand machen, dann empfiehlt es sich ein Touristenvisum zu beantragen. Da das Verfahren der Einreise mit dem Stempel für 30 Tage von einigen Leuten zu sehr ausgenutzt wurde (siehe auch Abschnitt Visa Run), kann es sein, dass dir häufige Wiedereinreisen ohne ein wirkliches Visum verweigert werden. Auf dem Landweg sind sogar nur 2 Einreisen pro Kalenderjahr ohne Visum möglich sind, über Flughäfen mehr!
2. Touristenvisum für Thailand
Solltest du länger als 30 bzw. 60 Tage in Thailand bleiben wollen oder du möchtest z.B. auf einer Langzeitreise öfters nach Thailand einreisen (dir die normale Einreise also nicht mehr ausreicht), dann empfehle ich dir ein Touristenvisum zu beantragen.
Das Touristenvisum gibt es in 2 verschiedenen Ausführungen:
- 1 Einreise mit 60 Tagen Aufenthalt (Visum ist 90 Tage gültig) – Kosten: 35 €
- mehrmalige Einreise (Multiple Entry) mit Aufenthalten von jeweils 60 Tagen (Visum ist 180 Tage gültig) – Kosten: 175 €
Dieses Visum musst du vorab in Deutschland bzw. in einem Land außerhalb Thailands bei der thailändischen Botschaft beantragen. In Deutschland ist dies bei der Botschaft in Berlin sowie in den 5 Konsulaten in Hamburg, Essen, Frankfurt, Stuttgart und München möglich. Per Post jedoch nur in Berlin oder Frankfurt. Die anderen stellen nur ein Visum aus, wenn du dort persönlich im Konsulat vorbeischaust.
Hinweis: Der Gültigkeitszeitraum, auch als “enter before” auf dem Visum angegeben, zeigt dir bis wann du dein Visum nutzen kannst. Solltest du nach diesem Datum in Thailand einreisen, ist das Visum nicht mehr gültig und verfällt.
Achtung: Das Touristenvisum mit mehrmaliger Einreise kann nur im Heimatland beantragt werden. In einem Nachbarland von Thailand sind nur noch einmalige Einreisen möglich.
3. Non-Immigrant Visum für Thailand
Die dritte Möglichkeit für eine Einreise nach Thailand ist das Non-Immigrant Visum. Dieses kannst du jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Die drei bekanntesten Arten fassen wir hier einmal für dich zusammen:
- Non-Immigrant ED – dieses Visum gilt für Schüler und Studenten mit einem Aufenthalt bis zu 1 Jahr. Als Schüler gelten auch Leute, die z.B. eine Sprachschule besuchen, um die Landessprache zu erlernen. Wenn du also in Thailand studieren oder Thailändisch lernen willst, dann wäre dies das passende Visum für dich. Mit diesem Visum musst du dich allerdings alle 90 Tage bei der Immigration melden, um es zu verlängern – aber ohne ausreisen zu müssen.
- Non-Immigrant B – dieses Visum ist für Leute, die ein Business/Geschäft in Thailand eröffnen oder einer Arbeit nachgehen möchten. Es hat eine Gültigkeit bis zu 1 Jahr und es sind mehrere Ausreisen möglich.
- Non-Immigrant O – oft auch als “Rentnervisum” bezeichnet. Die Beantragung dieses Visums ist nur ab einem Alter von 50 Jahren möglich oder wenn du mit einer/einem Thai verheiratet bist. Leute über 50 Jahre müssen ein bestimmtes monatliches Einkommen von 1200 € haben oder einen Vermögensnachweis von 5000 € erbringen. Das Visum ist bis zu 1 Jahr gültig, wobei du dich alle 90 Tage bei der Immigration melden musst.
Hinweis: Die Kosten für dieses Visum liegen bei 70 € für eine einmalige Einreise und 175 € für mehrere Einreisen.
4. Beantragung des Visums für Thailand
Wenn dir die einfache Einreise nicht ausreicht, weil du länger in Thailand bleiben willst, dann musst du das von dir gewünschte Visum bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Konsulaten in Hamburg, Frankfurt, Essen, Stuttgart oder München beantragen.
Du kannst dein Visum entweder persönlich bei der Botschaft/den Konsulaten beantragen oder per Post bei der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt. In Hamburg, Essen, Stuttgart und München ist die postalische Beantragung leider nicht mehr möglich.
Hinweis: Wenn du dich schon in Südostasien befindest, dann kannst du natürlich auch ein Visum in einem Nachbarland von Thailand, z.B. Laos oder Malaysia beantragen. Dort gibt es jedoch das Touristenvisum nur mit einer Einreise und die Beantragung von einem Visum mit Mehrfacheinreisen ist nur im Heimatland möglich!
Achtung: Du kannst dein Thailand-Visum frühestens 90 Tage vor Einreise nach Thailand beantragen!
Einzureichende Unterlagen bei der Beantragung des Visums
- Visumantrag mit Adresse einer Unterkunft
- Reisepass (bei einer Einreise muss er am Tag der Einreise noch 6 Monate gültig sein, bei mehreren Einreisen mindestens noch 18 Monate)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (dort wo dein Bild, Geburtsdatum etc. abgebildet ist)
- Ein Passfoto
- Flugticket (Hin- und Rückreise bzw. Weiterreise)
- Gebühr in Bar
Dies gilt für die Beantragung sämtlicher Visa-Arten.
Für das Touristenvisum mit mehrfacher Einreise brauchst du zusätzlich einen Nachweis von einer zwischenzeitlichen Ausreise (Flug-, Bahn- oder Busticket oder Hotelreservierung im Nachbarland), mindestens eines Hotelaufenthaltes in Thailand und einen Vermögensnachweis von 5000 € (ein Kontoauszug genügt hier) und eine Arbeitgeberbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder finanzielle Bürgschaftserklärung einer dritten Person (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist).
Für das Non-Immigrant B Visum benötigst du zusätzlich ein Einladungsschreiben einer thailändischen Firma mit Tätigkeit, Zeitraum und Gewerberegister, sowie eine Kostenübernahmeerklärung einer deutschen Firma mit Angaben zur Aufenthaltsdauer.
Für das Non-Immigrant O Visum benötigst du zusätzlich einen Rentenbescheid von mindestens 1200 € im Monat oder einen Vermögensnachweis von 5000 € (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) – natürlich nur wenn du über 50 Jahre bist. Solltest du mit einer/einem Thai verheiratet sein, dann benötigst du eine Kopie vom Reisepass des Ehepartners, eine Kopie der Heiratsurkunde (als Übersetzung auf Englisch oder auf Deutsch) oder ein Auszug aus dem Eheregister.
Achtung: Die Beantragung eines Thailand-Visums ist in Thailand selbst nicht möglich! Du kannst ein Visum nur in deinem Heimatland oder in einem Nachbarland von Thailand beantragen.
5. Thailand Visum verlängern
Mit einer Einreise ohne Visum oder einem Touristenvisum ist es möglich, dass du deine Aufenthaltsgenehmigung um weitere 30 Tage verlängerst. Das heißt: Mit einer Einreise ohne Visum kannst du dann 60 Tage in Thailand bleiben und mit einem Touristenvisum ganze 90 Tage am Stück.
Das Touristenvisum mit Mehrfacheinreise (Multiple Entry) kann ebenfalls um weitere 30 Tage pro Einreise gegen die Gebühr von 1900 Baht verlängert werden. Du könntest aber auch ausreisen und erneut einen Stempel für 60 Tage bei Wiedereinreise bekommen ohne das Visum zu verlängern, so lange das multiple Touristen Visum (siehe Enter Before Datum) noch gültig ist.
Die Verlängerung ist wirklich einfach und in einem der vielen Immigration Offices in Bangkok, Chiang Mai, Phuket, Koh Samui etc. zu beantragen. Dies kann, je nachdem wie voll das Immigration Büro ist, aber ein paar Stunden in Anspruch nehmen.
Für die Verlängerung brauchst du folgendes:
- Deinen Reisepass (noch mindestens 6 Monate gültig)
- Eine Kopie der ersten Seite deines Reisepasses
- Eine Kopie deiner Departure Card (wird dir bei Einreise ausgehändigt und hat einen Stempel mit deinem Ausreisedatum)
- Eine Kopie deines Touristenvisums (natürlich nur, wenn du eins hast)
- Ein Passfoto
- Ein ausgefülltes Antragsformular TM (liegt im Immigration Office aus)
- Die Adresse deiner Unterkunft für das Formular
- 1900 Baht in bar als Gebühr
Wenn du alles zusammen hast, kannst du zum Immigration Office fahren und das Antragsformular ausfüllen. Nachdem du deinen Pass abgegeben hast, kann es 30 Minuten (z.B. in Chiang Mai) oder auch mal 2 Stunden oder sogar mehr dauern, bis du deinen Pass zurück erhältst. Dies ist bei jedem Immigration Office anders.
Hinweis: Solltest du keine Möglichkeit haben ein Passbild oder Kopien vorher zu machen, dann ist dies auch beim Immigration Office gegen eine Gebühr möglich.
Achtung: Wenn du nach einiger Wartezeit deinen Pass und eine Quittung für die Gebühr zurückbekommst, dann prüfe unbedingt das neue Ausreisedatum in deinem Pass. Es kam schon mal vor, dass dort ein Fehler gemacht wurde und es ist leichter ihn gleich vor Ort zu beheben, als wenn du es erst später merkst.
6. Visa Run/Border Run
An vielen Orten Thailands wird dir ein sogenannter Visa Run angeboten. Vor dem August 2014 war es für viele Leute selbstverständlich kein ordentliches Visum für Thailand zu haben, sondern alle 30 Tage schnell über die Grenze ins Nachbarland und zurück zu gehen. Da dies aber ein Schlupfloch war, um seinen Aufenthalt ewig zu ziehen und viele dies exzessiv genutzt haben, wurde dem ein Riegel vorgeschoben.
Ein Visa Run, wie es ihn früher gab, ist also nicht mehr ohne weiteres möglich!
Ein Border Run ist dagegen möglich und teilweise auch nötig. Wenn du ein Touristenvisum mit mehrfacher Einreise hast oder ein Non-Immigrant Visum, mit dem du nach 90 Tagen das Land verlassen musst, dann kannst du einen sogenannten Border Run machen. Das heißt du gehst über die Grenze in ein Nachbarland und reist danach wieder nach Thailand ein, um eine weitere Einreise deines Visums zu aktivieren.
7. Overstay in Thailand
Ein Overstay, also ein Aufenthalt, bei dem du den Zeitraum deines Visums überziehst, ist kein Kavaliersdelikt und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Achte also darauf, dass du rechtzeitig aus Thailand ausreist oder dein Visum/deine Aufenthaltsgenehmigung (wie unter Punkt 5 beschrieben) verlängerst.
Solltest du einen Overstay haben, so musst du pro Tag eine Gebühr von 500 Baht bezahlen, wenn du ausreist. Die Strafe ist bis zu einem Betrag von 20000 Baht möglich, was knapp 500 € sind. Außerdem kannst du für einen Overstay auch eine Gefängnisstrafe bekommen.
Desweiteren gibt es für längere Overstay-Vergehen Sperren bei der Wiedereinreise nach Thailand, die wie folgt aussehen:
- Overstay mehr als 90 Tage: 1 Jahr Einreiseverbot nach Thailand
- Overstay mehr als 1 Jahr: 3 Jahre Einreiseverbot nach Thailand
- Overstay mehr als 3 Jahre: 5 Jahre Einreiseverbot nach Thailand
- Overstay mehr als 5 Jahre: 10 Jahre Einreiseverbot nach Thailand
Dies gilt nur, wenn du dich selbst bei der Immigration (also am Flughafen) anzeigst. Solltest du z.B. von der Polizei mit einem abgelaufenen Visum im Reisepass erwischt werden, dann sind die Einreiseverbote noch etwas härter.
Ich rate dir deshalb: Denke erst gar nicht daran dein Visum bzw. deine Aufenthaltserlaubnis zu überziehen und verlängere lieber dein Visum und reise rechtzeitig aus. So ersparst du dir nicht nur das Geld für die Strafe, sondern auch eine Menge Ärger für eventuelle zukünftige Reisen nach Thailand.
Alle Angaben aus diesem Artikel basieren auf eigenen Erfahrungen und einer Menge Recherche. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Für neueste Informationen solltest du daher immer zusätzlich auf der Webseite der thailändischen Botschaft nachsehen.
Stand: Mai 2022
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Tobi
Hi, ich bin Tobi, Freelancer im Bereich Übersetzungen und Texten, aber vor allem leidenschaftlicher Reiseblogger. Am liebsten bin ich in Südostasien unterwegs und arbeite von den verschiedensten Orten online. Wenn du wissen willst, was ich gerade mache oder wo ich bin, dann folge mir am besten auf Twitter, Instagram oder schaue bei Facebook vorbei.
Hallo,
ich habe deinen Artikel über die verschiedenen Visa mit Interesse gelesen und hätte dazu eine Frage.
Ich bin Rentnerin möchte für 6Monate Thailand besuchen.
Kann ich mit dem NON O multiple 90 Tage in Thailand bleiben, dann z.B. nach Malaysia ausreisen, dort 1Woche bleiben und dann wieder nach Thailand für weitere 90Tage einreisen?
Diese Frage konnte mir noch keiner beantworten.
Ich hoffe du kannst mir weiter helfen.
Hallo Gisela,
ja genau so könntest du das machen. Nach 90 Tagen ausreisen und dann wieder einreisen, dann gibt es wieder einen Stempel für 90 Tage. Das ist überhaupt kein Problem.
Liebe Grüße,
Tobias
Servus, ich habe eine Frage:
Ich werde nach Thailand fliegen und das Datum der Rückreise liegt über den “erlaubten” 30 Tagen. Jedoch werde ich dazwischen das Land verlassen (Singapur), also bin ich ja nicht 30 Tage am Stück in Thailand. Braucht man hierfür trotzdem ein Visum? Oder muss ich andere Dinge beachten?
Hallo Emre,
nein da brauchst du kein Visum. Du bekommst bei deiner ersten Einreise einen Stempel für 30 Tage in deinen Pass. Dann fliegst du irgendwann nach Singapur und wenn du nach Thailand zurückkommst, dann gibt es wieder “neue” 30 Tage. Das sollte ohne Probleme funktionieren.
Viele Grüße,
Tobi
“30 Tage”: Sind damit Kalendertage gemeint?
1. bis 30. September sind 30 Tage.
1. September 12:00 Uhr bis 1. Oktober 12:00 Uhr sind zwar 31 Kalendertage aber irgendwie doch 30 Tage.
Hintergrund: In Bangkok verlässt ein Flieger um 0:50 Uhr den Flughafen Richtung Deutschland.
Wenn ich nun am 1. September um 6:00 Uhr in Bangkok ankomme und am 1. Oktober um 0:50 Uhr Thailand wieder verlasse – begehe ich dann einen Overstay?
Hallo Frederik,
ja, es sind wirklich 30 Kalendertage. Aber wenn der Flieger am 1. Oktober um 0.50 geht, dann wirst du ja nicht 50 Minuten vor Abflug ausreisen, sondern vor Mitternacht, also noch am 30. September und dann sollte es wieder passen. 😉
Viele Grüße,
Tobi
Hallo, ich habe ein Multibel Entry TR Visa und auch den Thailand Pass. Bin seit einem Monat in Thailand und fliege am 1. Juni für einen Monat nach Vietnam, muss ich dann bei der Wiedereinreise nach Thailand dann wieder einen Thailand Pass beantragen und auch bei weiteren Einreisen – Kambodscha, Laos, Vietnam ? Dankeschön im Voraus für Informationen
Hallo Joachim,
nach meinem Verständnis brauchst du derzeit bei jeder Einreise nach Thailand den Thailand Pass. Auch wenn du ein multiples Visum hast, musst du den immer wieder vorher beantragen, da damit ja der Impfstatus und die Versicherung sozusagen gemeldet wird.
Viele Grüße,
Tobi
Hi,
Erstmal Danke für den Beitrag. Ist dieser noch aktuell vorallem das mit dem Verlängern von 30 auf 60 Tage mit nur einem Thaipass?
Grüße
Justin
Hallo Justin,
die Verlängerung hat nichts mit dem Thaipass zu tun. Du kannst diese sowohl beantrage, wenn du einfach so eingereist bist, also einen Stempel für 30 Tage bekommen hast oder z.B. mit einem Touristenvisum gekommen bist. Diese Verlängerung kannst du immer beantragen bei der Immigration. Das kostet 1900 Baht und du bekommst 30 weitere Tage in deinen Pass gestempelt und kannst dann insgesamt 60 Tage in Thailand bleiben.
Viele Grüße,
Tobi
Hallo Tobi,dein Beitrag ist sehr aufschlussreich.Mein Name ist Wolfgang und habe diese Seite erst heute gefunden.Am01.11.21 bin ich in Thailand mit einem NON IMM 0 eingereist um meine Familie,bin mit einer Thai verheirate,nach langer Zeit wegen Corvid wieder zusehen.In der Botschaft haben sie mir gesagt,ich brauche dies nur alle90 Tage im IMM Office verlaengern lassen.Habe aber nur 60 Tage bekommen und sie haben mir mitgeteilt das es keine weitere Verlaengerung gibt.Hast Du einen Tip fuer mich.
Gruss W
Hallo Wolfgang,
dann hattest du das Non Immi O mit nur einer Einreise also für 90 Tage vermute ich. Ich hatte das Multiple und konnte das vor Ort in Thailand umwandeln in ein Marriage Visa, was dann 1 Jahr lang gültig ist. Vorher gab es immer die Covid Verlängerungen, aber die wurden bis auf für Leute mit Tourist Visa oder einfach Stempel bei Einreise abgeschafft. Das klingt nach einer sehr doofen Situation. Ich würde mich mal nach einem Marriage Visa umschauen, weil du das Non Immi O zu diesem umwandeln kannst, wenn du verheiratet bist. Dafür gibt es natürlich auch ein paar Voraussetzungen aber ansonsten wüsste ich nicht, wie du länger bleiben kannst. Während der Covid Zeit war das alles ein wenig anders, aber jetzt werden die Ausnahmen langsam zurückgeschraubt. Wenn du noch Fragen hast melde dich gerne. Lieben Gruß, Tobi
Hallo erstmal, Also das Rentnervisum heisst wohl korrekterweise “Non-immigrant -O-” und wird Dir (ueber 50,..bzw. standesamtlich verheiratet mit einer Thai) ausgestellt. Dieses Visum ist – meinbes Wissens – fuer ein Jahr (bis zur Einreise) gueltig und erlaubt einen Aufenthalt bis zu max. 90 Tagen. Wenn man ausreist wird es ungueltig, es sei denn man hat ein sog. “multiple-entry” Visum,..mit dem man – innerhalb seiner Gueltigkeitsdauer – beliebig oft aus- und wieder einreisen darf,..wenn man bei Ausrteise ein “re-entry-permit” besorgt hat!! Ein “Non Immigrant Visum -O-” kann man mit Formblatt TM 7 “vor” Ablauf der 90 Tage, auf ein Jahr verlaengern lassen, unter der Voraussetzung das ein festgelegter monatlicher Geld-betrag aus einer Altersversorgung in der BRD auf ein Konto in Thailand ueberwiesen wird, ..ersatzweise ein festgelegter “Garantiebetrag von 40″naschweislich aus der BRD ueberwiesen wurde!! Weitere Unterlagen die benoetigt werden, sind in diesem Artikel bereits beschrieben!! Es empfiehlt sich grundsaetzlich ein “multiple-entry”-Visum, damit man auch mal aus Thailand aus- und wieder einreisen kann,..ohne dass das Visum verfaellt!!
Dieses Visum,..laesst sich unter erneutem Nachweis der erf. Bedingungen, jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlaengern,..ich selbst – mit einer Tailaenderin “standesamtlich” verheiratet, lebe nun bereits seit 2007 samit in Thailand und habe bislang keinerlei Probleme gehabt, ..da ich auch “alle” geforderten Bedingungen fuer einen “langzeit-Aufenthalt” in Thailand erfuelle!!
Ach,..da waere allerdings noch die Frage zu klaeren, bzgl. einer “Krankenversicherungs-Pflicht”!!
Private thailaendische Krk-Versicherungen, sind – je nach Alter des zu Versichernden – sehr teuer und kuendigen diese Versicherung – ohne jede Begruendungspflicht – wenn der Versicherte das 75. Lebensjahr vollendet hat!!!!!
Es gibt allerdings inzwischen auch “deutsche” und auslaendische Versicherungstraeger in Thailand, die sog. “Expats” versichern!! Da ich jedoch ueber eine Krankenkosten-Beihilfe aus der BRD verfuege, besteht fuer mich keine Verpflichtung einer zusaetzlichen KKV.
Wenn Du darueber genaueres wissen moechtest, dann solltest Du Dich bbzgl. anderweitig erkundigen – und ich empfehle Dir dringend eine “volldeckende” KKV, ..vor allem wg, der Teuren Zahnbehandlungen (die private KKV in Th. ausschliessen)..auch bei Langzeit-Behandlungen, die im hoeheren Alter auftreten koennen,..ist eine “dauerhafte” KKV unerlaesslich!!
Dazu waere noch anzumerken, dass eine vollumfassende und “gute” fachaerztliche Betreuung “nur” in den privaten Krankenhaeusern ueberhaupt moeglich ist und auch angeboten wird!
Hallo Peter,
ja, das ist das Non Immigrant O. Da gibt es zwei Varianten mit einmaliger Einreise, also Aufenthalt von 90 Tagen (plus eventuelle Verlängerung vor Ort bei der Immigration um 30 Tage) oder das multiple, dass 1 Jahr lang gültig ist. Damit kannst du so oft ein und ausreisen wie du möchtest, brauchst auch kein re-entry permit. Wenn du das Non Immi O auf z.B. ein Marriage Visa in Thailand umschreiben lässt, was 1 Jahr gültig ist, dann brauchst du wiederum das re-entry permit, um mit demselben Visum wieder reinkommen zu dürfen.
Ich weiß das gerade aktuell, weil ich letzten Monat erst mein Non Immi O (multiple) auf das Marriage Visa umschreiben lassen habe. Ich bin ebenfalls standesamtlich in Thailand verheiratet. Bei der Beantragung des Marriage Visas war keine Krankenversicherung erforderlich, ich habe eine internationale und könnte die nachweisen, jedoch hat die Immigration auf Samui z.B. danach nicht gefragt. Vielleicht handhabt das jede Immigration auch ein wenig anders.
Viele Grüße,
Tobi
Hallo Tobi,
das Non-O Visum kannst du nicht 30 Tage verlängern, geht nicht. Zu deiner Information.
mfg Klaus
Hallo Klaus,
ich habe selbst mein Non-O letztes Jahr bei der Immigration auf Koh Samui verlängert. Das funktionierte ohne Probleme. Ich hatte aber das multiple Non-O, womit ich ja eigentlich ein- und ausreisen darf bis zu einem Jahr. Mich würde ja mal interessieren, welches du dann hattest und wieso es nicht geklappt hat?
Viele Grüße,
Tobi
Hallo,
völlig richtig die Anmerkung von Klaus. Ein Non-O-Visum für 90 Tage mit einmaliger Einreise kann NICHT verlängert werden!
Hallo Peter,
bei mir war es dann Non-O Visum mit mehrmaliger Einreise und das ließ sich ohne Probleme verlängern. Das mit einmaliger Einreise mag dann anders sein, wobei ich den Unterschied nicht verstehe. Man kann ja auch ein Touristenvisum etc. und das multiple Non O verlängern. Da will ich aber gar nicht widersprechen, weil ich so eins bis jetzt nie hatte. Da magst du auf jeden Fall recht haben.
Viele Grüße,
Tobi
Hallo, habe hier ein paar Fragen.
Wir hatten bis jetzt immer nur das Rentnervisum “O”.
Kann ich dieses Visum im Land beim Immigration Offices
verlängern lassen. Sprich wie lange und wie oft.
Mit anderen Worten; Wenn ich das Immigration Offices vor
Ablauf des Visums besuchte, wie lange wird dann mein
Visum verlängert und welche Unterlagen werden benötigt.
Kann ich das auch mehrmals machen.
Leider konnte mir das Generalkonsulat in Frankfurt keine
Auskunft geben. Auch die Email wurde nicht konkret beantwortet.
Wir haben vor ca. 5 Monate im Land zu bleiben. Wir, meine Frau
und ich sind beide Deutsche. Jetzt bei Corona 2020, wurde unser Visum
ohne Probleme bis 31. Juli auch ohne Kosten verlängert.
Vielen Dank für eine Rückantwort. Kein Stress – wir wollen erst im Oktober
nach Thailand einreisen.
Gruß Jürgen
Ich weis immer noch nicht wie es mit der Krankenversicherung Funktioniert.
Ich lebe bereits seit 2 Jahren in Thailand mit meiner Thai Frau.
Muss ich dann auch eine Krankenversicherung mit mindstdeckungssumme von 40000 THB
ambuland und 400000 THB stationaer haben ? Die ich der Immigration vorlegen muss.
Hat jemand das gleiche Problem?
Gruss Manfred
Hi Tobi,
danke für den tollen Beitrag von dir.
Ich hätte da noch ein paar Fragen dazu.
Wenn ich sagen wir 3 Monate mit dem verlängertem Touristen Visum in Thailand bleiben möchte und dann ein Monat in Kambodscha bleibe, kann ich dann nach dem einen Monat gleich wieder ein verlängertes Touristen Visum für Thailand beantragen? Und wenn ja, kann ich das dann von Kambodscha (oder welchem Land auch immer) machen lassen? Gibt es eine Beschränkung wie oft im Jahr man dieses Touristen Visum verlängern darf? Wenn ich in eines der Nachbarländer reise, brauche ich ein eigenes Visum, richtig?
Man muss ja eine Rückflug Bestätigung beilegen, aber wenn man das Visum um einen Monat verlängert, stimmt ja das Datum des Rückfluges nicht mehr, ist also einfach verlorenes Geld oder?
Vielen Dank für deine Antwort 🙂
Hi Aylin,
ja, du könntest in Kambodscha wieder ein Touristenvisum beantragen für 60 Tage und es innerhalb Thailands verlängern um weitere 30 Tage. Zumindest war dies vor Corona so. Wie es jetzt aussieht, weiß leider noch niemand. Da Thailand seine Grenzen noch nicht für normale Touristen geöffnet hat und sich im Moment oft die Regeln ändern, kann ich leider auch nicht absehen, wie es danach damit aussieht. Derzeit heißt es leider einfach abwarten, wie sich das ganze entwickelt.
Liebe Grüße,
Tobi
Klasse zusammengefasst, das hier ist der erste richtig gute blog zum thema thailand den ich gefunden habe, ich hoffe mal – sofern Covid ueberstanden ist – das ihr beiden nochmal rueberkommt – habe euch gleich mal geteilt in meiner facebook gruppe fuer deutsche zum thema thailand 🙂 viele liebe gruesse aus bangkok, Oliver
Hi Oliver,
vielen Dank!
Grüße aus Surat Thani
Marcel
Hi Tobi!
Erstmal vielen Dank dir und Marcel für all die Infos auf der Seite 🙂
Ein Punkt der mir noch nicht klar ist wie das gehandhabt wird ist folgender:
Speziell während Corona ist working from home immer populärer geworden. Bei mir macht es auch weiter kaum Unterschied von wo aus ich arbeite und mein Unternehmen ist auch bereit die Versicherung zu übernehmen, wenn ich nicht in Deutschland arbeite. Ich würde weiterhin in Deutschland angestellt bleiben und mein Gehalt hier beziehen. Weiters würde ich noch immer 75% meine Zeit in Deutschland verbringen und damit auch nicht den Hauptwohnsitz verlieren.
Allerdings wie wird das in Thailand gehandhabt? Darf ich mit einem Touristenvisum meinen Laptop im Zimmer aufdrehen und für ein deutsches Unternehmen arbeiten?
Mir ist klar, dass es kaum nachgewiesen werden kann in Thailand, aber wäre gern rechtlich auf der sicheren Seite.
Vielen Dank,
Marco
Hi Marco,
sorry für die späte Antwort. Das mit dem Arbeiten in Thailand ist so eine Grauzone. Wenn du für ein deutsches Unternehmen arbeitest und keine Kunden in Thailand hast, dann scheint es ok zu sein. Wenn du jedoch Kunden in Thailand hast, dann musst du eigentlich auch ein Arbeitsvisum haben. Rechtlich sind gerade diese digitalen Nomaden Verhältnisse noch nicht wirklich abgedeckt. Wie du schon sagst, es kann kaum nachgewiesen werden, aber es ist einfach eine Grauzone in der es wahrscheinlich drauf ankommt, wie man die Gesetze auslegt.
Viele Grüße,
Tobi
Hallo erstmal, das mit der Arbeitserlaubnis – “work-permit” – ist “keine Grauzone”!!
Jeder FGarang, der in Th. arbeiten moechte, muss ein solches “woirk-permit” beantragen..und es gibt eine sehr genaue Liste, WAS ein Auslaender..unter welchen Bedingungen arbeiten darf!! Dabei kann von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass Auslaendern nur solche Taetigkeiten erlaubt werden, fuer die ein Thailaender – aus welchem Grund auch immer,..z.Bsp. Qualifikation,..Stellenangebot in Unternehmen – nicht in Frage kommen kann!! Wer in Thailand ohne “work-permit” einer bezahlten Arbeit nachgeht und erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen!! Selbst die Eroeffnung eines eigenen Unternehmens, ist nur ueber eine “Thai-Company” moeglich,..bei der mehrheitlich Thailaender mitbestimmend mitbeteiligt sind!! Ich lebe seit mehr als 14 Jahren in Th. und habe das “Spielchen” bereits dahingehend genossen,..dass ich eine Fa. zum Verkauf von Farmerartikeln eroeffnet habe, dass nur ich mit meiner thai-laendischen Frau und deren Bruder “gemeinsam” als Geschaeftsfuehrung betreiben darf!!
Hi Peter, mit einer wirklichen Arbeit in Thailand ist es natürlich keine Grauzone, da hast du recht. Hier ging es aber eher darum nicht in einem thailändischen Unternehmen zu arbeiten oder eines zu gründen. Sondern einfach am Laptop während eines Thailand Aufenthalts zu arbeiten. Das ist wirklich eine Grauzone und nicht wirklich verboten, solange man keine Kunden in Thailand. Man nimmt dann ja niemandem einen Arbeitsplatz weg. Das sind halt viele der sogenannten digitalen Nomaden heutzutage, die von überall auf der Welt am Laptop arbeiten ohne in dem Aufenthaltsland dafür eine Arbeitsgenehmigung zu haben.
Trotzdem natürlich vielen Dank für deine ganzen Ausführungen dazu.
Viele Grüße,
Tobi
Halo Peter ,
mal ein Frage aus eigenem Interessse:
Fa. zum Verkauf von Farmerartikeln —
Geh sowas noch in Thailand ,
weil man hat mir die Teilhaberschaft an einer Fleisch Viehzucht angeboten hat und dafür gibt es ja so viele Visum Möglichkeiten .
Arbeitsvisum , Firmengründung oder Heirat .
LG aus dem Nordosten von Deutschland –Ich heiße auch Peter